Konformitätserklärung

Der Hersteller oder sein in der Gemeinschaft niedergelassener Bevollmächtigter muss, um die Übereinstimmung der Maschinen und Sicherheitsbauteile mit den Bestimmungen der EG-Maschinenrichtlinie zu bescheinigen, für jede hergestellte Maschine und jedes Sicherheitsbauteil eine EG-Konformitätserklärung ausstellen.

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